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Betreuungsvorbehalt

Mögliche Öffnungszeitkürzung wegen Personalausfall
Bitte beachten Sie, dass Betreuungszeiten möglicherweise gekürzt werden, wenn es zu verstärktem Personalausfall (z.B. wegen Krankheit) kommt. Wir müssen die Aufsicht und Unfallverhütung gewährleisten sowie Betreuungsschlüssel einhalten. Wir stimmen notwendige Kürzungen gemäß der gesetzlichen Vorgaben immer mit der Aufsichtsbehörde ab und informieren die Eltern umgehend (z.B. über Notbetreuung).